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Anfallende Kosten für den Käufer:

*Grunderwerbsteuer

6,5 % bei einer Bestandsimmobilie. Wenn es sich um eine neue Immobilie handelt, wird sie mit Igic mit 7 % + 1 % besteuert, und wenn es sich um eine zweite oder nachfolgende Übertragung handelt, wird sie mit 6,5 % besteuert.

 

*Notar und Grundbucheintrag

Die Notarkosten betragen ca. zwischen 750 € – 950 Euro, bis zu einem Wert von 200.000 Euro der Immobilie.  Bei einem höheren Wert können die Notargebühren bis zu 1.500 Euro steigen. Die Kosten können sich auch erhöhen,  wenn zum Beispiel  notarielle Vollmachten erstellt werden müssen etc. Die Gebühren für die Eintragung in das hiesige Grundbuchamt (Registro) (bis 200.000 Euro Immobilienwert) betragen ca. 400 €, hat die Immobilie einen höheren Wert können die Kosten bis zu 900 € steigen.

 

*Grundsteuer (IBI)

Wird halbjährlich bezahlt und richtet sich nach dem Katasterwert. Zum Beispiel bei einem 1-Schlafzimmer-Apartment in Playa del Inglés, sind es zwischen 150 und 300 Euro jährlich. Die Zahlung wird halbjährlich getätigt, im Juni und November. Der Katasterwert der Immobilie ist auf dem Zahlungsbeleg der Grundsteuer (IBI) vermerkt.

 

*Eigennutzungssteuer

Ist eine Nichtresidentensteuer und muss vom nicht residenten Eigentümer bezahlt werden, wenn der bei seiner jährlichen,  erforderlichen Steuererklärung angibt, seine Immobilie selbst zu nutzen und nicht zu vermieten. Sie beträgt 1,1 % vom Katasterwert. Von diesen ca. 1,1 % werden einmal jährlich 19 % fällig. Liegt also der Katasterwert der Immobilie bei 50.000 Euro, werden 1,1 % als Berechnungsgrundlage genommen. Das würde in diesem Fall bedeuten, dass von 550 Euro 19 %, sprich 104,50 Euro, Eigennutzungssteuer gezahlt werden müssten.

Sollte sich der Wohnsitz nicht in der EU befinden, liegt der Steuersatz bei 24 %.

 

*Müllabfuhr (Basura)

Beträgt 29 Euro und wird halbjährlich abgerechnet.

 

Was Sie benötigen:

*NIE – Nummer

Ist eine Ausländeridentifizierungsnummer. Diese ist dringend erforderlich und muss beim

Verkaufsabschluss oder innerhalb der nachfolgenden 4 Wochen dem Notar vorgelegt werden. Beantragt wird die N.I.E. bei der Polizei.

 

*Steuerrepräsentant

Erforderlich für nicht residente Personen. (Steuer- oder Anwaltskanzlei)

 

*Empfehlung

Beatriz del Moral, SL, Anwaltkanzlei,  spezialisiert auf Immobilienkauf-/verkauf, Edificio Mercurio, Torre II, Büro 7 C, Avenida de Tirajana, 35100 Playa del Inglés.

 

Leistung und Gebühr

*Steuerrepräsentanz

*Vertragsgestaltung

*Kauf/Verkauf mit Vollmacht oder Begleitung des Käufers/Verkäufers

*Beantragung der erforderlichen Steuernummer (NIE)

*Zahlung anfallender Steuern und Eintragung von Immobilien im Grundbuchamt

*Ummeldung von Wasser und Strom und Erforderlichem

*Die Kosten für die genannten Leistungen betragen 1% vom Kauf-/Verkaufspreis

 

Plus Valía (Wertzuwachssteuer)

Laut Gesetz geht diese zu Lasten des Verkäufers und ist nach dem Kauf/Verkauf abzuführen.
Die Wertzuwachssteuer, die an die Gemeinde zu entrichten ist (Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana) ist eine Steuer, von der der spanische Staat Gebrauch macht und deren Erhebung den Gemeinden übertragen ist. Hintergrund dieser z.B. in Deutschland unbekannten Steuer ist, dass der Eigentümer einer Immobilie mit der Zeit durch Verbesserungsmaßnahmen der Gemeinde eine Werterhöhung seiner Immobilie erreicht. In Deutschland ist dies in etwa mit Anliegerkosten zu vergleichen, wie z.B. Erneuerung der Kanalisation, Straßen, Bürgersteige usw.
Die PlusValía fällt grundsätzlich immer dann an, wenn eine Immobilie, sei es Wohnung, Haus oder städtischer Grund und Boden, übertragen wird. Gleichgültig ist, ob die Übertragung aufgrund z.B. eines Immobilienkaufvertrages, einer Schenkung oder aufgrund einer Erbschaft (weil sich eine Immobilie im Nachlass in Spanien befindet) erfolgt. Die Steuer fällt nur in zwei Fällen nicht an:

Wenn es sich um landwirtschaftliches Nutzland  oder seit der letzten Übertragung ist weniger als 1 Jahr vergangen. Die Höhe dieser Steuer errechnet die Gemeinde aufgrund des Katasterwertes und eigener Statistiken, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen können.

Bei weiteren Fragen zu den anfallenden Kosten und das Vorgehen bei einem Immobilienkauf stehe ich gern zur Verfügung und würde mich über ein persönliches Kennenlernen freuen. Kontaktieren Sie mich  via Kontaktformular oder per Telefon: +34 626 991 549

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